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Aktuelle Rechtssprechung


OLG Hamburg Az.: 3 U 44/07: Katjes unterliegt im "Yoghurt Gums"-Streit mit Haribo

Seit Jahren streiten die beiden Süßwaren-Hersteller Katjes und Haribo um die Verwendung der Bezeichnung "Yoghurt Gum" für ihre Produkte. Katjes hatte zuletzt exklusive Markenrechte an dem Begriff geltend gemacht und gegen Haribo auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt.

Bereits in erster Instanz verlor Katjes vor dem Landgericht Hamburg und legte Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Nun wurde die Entscheidung des Landgerichts am 29.01.2009 durch das Berufungsgericht bestätigt (Az.: 3 U 44/07). Nach Ansicht der Richter lässt sich der Begriff "Yoghurt Gums" nicht zu einem bestimmten Hersteller zuordnen und stellt für den Verbraucher lediglich eine rein beschreibende Funktion für eine bestimmte Sorte von Fruchtgummis dar.

Vor allem eine Verwechslungsgefahr schließt das Gericht aus, weil Haribo den Begriff auf seinen Verpackungen lediglich als zusätzliche Bezeichnung zu dem eigentlichen Produktnamen "Jogi Bussi" verwende. Haribo darf demnach weiterhin Süßigkeiten mit der Bezeichnung "Yoghurt Gum" anbieten und verkaufen.

Nun bleibt abzuwarten, ob Katjes vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen wird oder die andauernde Fehde zwischen den Herstellern mit diesem Urteil beendet sein soll.


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