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OLG Hamburg Az.: 3 U 44/07: Katjes unterliegt im "Yoghurt
Gums"-Streit mit Haribo
Seit Jahren streiten die beiden Süßwaren-Hersteller
Katjes und Haribo um die Verwendung der Bezeichnung "Yoghurt
Gum" für ihre Produkte. Katjes hatte zuletzt exklusive Markenrechte
an dem Begriff geltend gemacht und gegen Haribo auf Unterlassung
und Schadensersatz geklagt.
Bereits in erster Instanz verlor Katjes vor dem Landgericht
Hamburg und legte Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht
ein. Nun wurde die Entscheidung des Landgerichts am 29.01.2009
durch das Berufungsgericht bestätigt (Az.: 3 U 44/07). Nach
Ansicht der Richter lässt sich der Begriff "Yoghurt Gums"
nicht zu einem bestimmten Hersteller zuordnen und stellt für
den Verbraucher lediglich eine rein beschreibende Funktion
für eine bestimmte Sorte von Fruchtgummis dar.
Vor allem eine Verwechslungsgefahr schließt das Gericht aus,
weil Haribo den Begriff auf seinen Verpackungen lediglich
als zusätzliche Bezeichnung zu dem eigentlichen Produktnamen
"Jogi Bussi" verwende. Haribo darf demnach weiterhin Süßigkeiten
mit der Bezeichnung "Yoghurt Gum" anbieten und verkaufen.
Nun bleibt abzuwarten, ob Katjes vor dem Bundesgerichtshof
in Revision gehen wird oder die andauernde Fehde zwischen
den Herstellern mit diesem Urteil beendet sein soll.
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